Fragen zum Kauf
Welche Kosten kommen neben dem Kaufpreis auf mich zu?
Grunderwerbssteuer
Hamburg 5,5 % vom Kaufpreis
Niedersachsen 5,0 % vom Kaufpreis
Schleswig-Holstein 6,5 % vom Kaufpreis
Notarkosten ca. 1-1,5 % vom Kaufpreis.
Die Courtage wird ab 23.12.2020 nach einer Gesetzesänderung von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen. Sie wird bei Logo-Immobilien dann jeweils 3 % inkl. gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis betragen. Der Käufer muss die Courtage erst begleichen, wenn ein Nachweis über den Eingang des Verkäufer Anteils in gleicher Höhe eingegangen ist.
Wie hoch sind die Gesamtkosten beim Immobilienkauf?
Kaupfpreis plus etwa 10 % – 12 % Nebenerwerbskosten plus eventuelle Renovierungen. Diesbezüglich stellen wir Ihnen unsere Erfahrungswerte gerne zur Verfügung.
Was tun wenn man sich für eine Immobilie entschieden hat?
Wenn Sie mit dem Verkäufer einig sind, wird ein Notar beauftragt einen Kaufvertrag aufzusetzen. Dies geht meist ganz kurzfristig. Um sich die Immobilie zu sichern und für beide Parteien Rechtssicherheit zu haben, sollte der Notartermin zeitnah angesetzt werden. Denn erst die Unterschrift unter dem Kaufvertrag macht den Kauf rechtskräftig. Sie sind aber dann noch nicht der neue Eigentümer.
Wann erfolgt die Besitzübergabe meiner gekauften Immobilie?
Beim Notartermin wird ein Übergabedatum vereinbart. Zu dem Zeitpunkt muss der vereinbarte Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen sein. Wenn das Geld eingegangen ist erfolgt die Schlüsselübergabe. Es kann auch über ein Notaranderkonto erfolgen, auf das der Betrag überwiesen wird. Hier fungiert der Notar quasi als zwischenzeitlicher Treuhänder des Geldes. Er bestätigt dem Eigentümer den Eingang des Geldes, sodass dieser den Schlüssel übergeben kann und nicht mit Geld und Schlüssel verreisen kann.
Wann gehört das Haus dann mir?
Nach der Übergabe und Zahlung der Kaufsumme, veranlasst der Notar die Löschung der Auflassungvormerkung und läßt das Grundbuch auf Ihren Namen umschreiben. Erst dann sind Sie vollständiger Eigentümer.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar läßt der ins Grundbuch eine sogenannte Auflassungsvormerkung eintragen. Damit ist das Grundbuch für andere gesperrt und quasi für Sie „reserviert“ bis der Kaufpreis bezahlt wurde. Bis zur Übergabe ist der Verkäufer noch voll verantwortlich für den Zustand und die Erhaltung der Immobilie. Alle Betriebskosten werden noch von Ihm getragen.
Was sind Bewirtschaftungs- / Betriebskosten?
Bewirtschaftungs- und Betriebskosten sind alle Nebenkosten zur Unterhaltung und Nutzung einer Immobilie (unter anderem Strom, Gas/Öl, Wasser, Müllgebühren und Straßenreinigung; Versicherungen und Grundsteuer).
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Finanzierung?
Grundsätzlich sollte die Finanzierung als erstes geklärt werden. Zumindest sollte man bevor man überhaupt auf die Suche geht, bei der Bank nachfragen welche Summe maximal zu finanzieren wäre. Dazu gehören Eigenkapital (ideal 10-20%) und Verdienstbescheinigungen. Selbständige haben es meist etwas schwerer. Sie müssen Bilanzen der letzten Jahre nachweisen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, dürfte eine Bank eigentlich nicht länger als eine Woche brauchen, um Ihnen einen Finanzierungsrahmen zu nennen. Wenn eine konkrete Summe vorliegt, sollte es dann ungleich schneller gehen, Ihnen ein konkretes Finanzierungsangebot zu machen.
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Wo wird die Grunderwerbsteuer bezahlt?
Nach dem Notartermin schickt der Notar eine Meldung ans Finanzamt. Dieses sendet dann in der Regel innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Zahlungauffordrung der Grunderwerbssteuer, die umgehend zu bezahlen ist.
Wann wird welche Zahlung fällig?
Nach dem Notartermin ist die Vermittlung der Immobilie vollzogen und die Courtage wird sofort fällig. In der Regel zahlbar innerhalb von zwei Wochen. Der Notar schickt seine Rechnung in der Regel erst nach Beendigung seiner Tätigkeit. Also erst nach Übergabe und Eintragung ins Grundbuch.
Was steht im Grundbuch?
Das Grundbuch besteht aus Deckblatt, (Gericht, Ort, Band und Blatt), dem Bestandsverzeichnis (Lage, Größe und Adresse des Grundstücks) und drei Abteilungen. In Abteilung I sind die Eigentümer aufgeführt. In Abteilung II stehen die Lasten und Pflichten wenn es welche gibt z.B. ein Wohnrecht für die Oma oder ein Überfahrtsrecht für den Nachbarn, etc. In Abteilung III stehen Belastungen. Dort steht dann die Bank, wenn Sie das Haus finanziert hat, als Sicherheit drin. Das heißt, wenn Sie nicht mehr zahlen können, kann die Bank damit das Haus verkaufen , um Ihren Kredit wieder zu bekommen.