Maklerprovision

Seit dem 01.Juni 2015 gilt die Neuregelung bei der Vermittlung von VERMIETUNGs-Objekten.

Die anfallende Provision für den Immobilienmakler wird vom Auftraggeber getragen und das ist in der Regel der Vermieter. Ausnahme ist, wenn ein Mieter einen Makler explizit beauftragt eine Wohnung für Ihn zu suchen, dann wird wiederum der Mieter provisionspflichtig.

Seit 23.12.2020 gilt bei Immobilien die zum VERKAUF stehen, dass die Provision je zur Hälfte von Verkäufer und Käufer getragen wird. Die Höhe der Provision für Verkäufer und Käufer beträgt bei mir jeweils 3% inkl. MwSt. vom notariel vereinbarten Kaufpreis. Zahlbar direkt nach Abschluss des Notarvertrag.

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Widerrufsrecht-Video

Das neue Widerrufsrecht gilt seit dem 13. Juni 2014. Auch Immobilienmakler müssen nun Verbraucher auf das Widerrufsrecht hinweisen und sich dies bestätigen lassen. Auch wenn das im Fall eines Immobilienmaklers reine Bürokratie ist, so muss das leider sein. Wir bitten um Verständnis.

Warum das so ist, wird hier erklärt:

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Energiepass

Die Erstellung eines Energiepasses ist seit Mai 2014 Pflicht für alle Verkäufer einer Immobilie. Er ist spätestens bei der ersten Besichtigung den Interessenten vorzulegen.

Weitere Informationen bekommen Sie bei uns.

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