Maklerprovision

Seit dem 01.Juni 2015 gilt die Neuregelung bei der Vermittlung von VERMIETUNGs-Objekten.

Die anfallende Provision für den Immobilienmakler wird vom Auftraggeber getragen und das ist in der Regel der Vermieter. Ausnahme ist, wenn ein Mieter einen Makler explizit beauftragt eine Wohnung für Ihn zu suchen, dann wird wiederum der Mieter provisionspflichtig.

Seit 23.12.2020 gilt bei Immobilien die zum VERKAUF stehen, dass die Provision je zur Hälfte von Verkäufer und Käufer getragen wird. Die Höhe der Provision für Verkäufer und Käufer beträgt bei mir jeweils 3% inkl. MwSt. vom notariel vereinbarten Kaufpreis. Zahlbar direkt nach Abschluss des Notarvertrag.

Kategorie: Allgemein